16.03.2020 9:25 Uhr

Liebe Eltern,

am Mittwoch endet die Übergangsphase der Betreuung an Schulen. An diesem Tag startet das Notbetreuungsprogramm.

Laut Erlass des Ministeriums gelten die Angebote der Notbetreuung an Schulen nur für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtige beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Was unter Tätigkeiten in kritischen Infrastrukturen zu verstehen ist, lesen Sie hier.

Es bedarf unbedingt einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie. Einen Vordruck für diese Bestätigung finden Sie hier.

Diese Bestätigung geben Sie bitte so bald wie möglich in der Schule ab bzw. werfen diese in den Briefkasten am Schuleingang ein. Bitte setzen Sie uns frühzeitig über den Bedarf an Notbetreuung über die E-mail anmeldung-notbetreuung@leoschule.de in Kenntnis.

Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus nur die Kinder die Angebote wahrnehmen können, die bzgl. des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und daher an dem Notangebot –zumindest vorübergehend- nicht teilnehmen.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des regulären Stundenplanes Ihres Kindes. Sofern Ihr Kind in der OGS angemeldet ist, endet der Zeitraum der Betreuung um 16:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Amandi