Auf Einladung des Schulträgers werden gemäß §36 Abs. 1 Schulgesetz NRW alle Eltern, deren Kinder das 4. Lebensjahr vollendet haben, in einer Informationsveranstaltung durch die Schulen und die Kindergärten über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten.

Die Präsentation finden Sie hier.