07.04.2022

Auf Einladung des Schulträgers werden gemäß §36 Abs. 1 Schulgesetz NRW alle Eltern, deren Kinder das 4. Lebensjahr vollendet haben, in einer Informationsveranstaltung durch die Schulen und die Kindergärten über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Veranstaltungen im letzten und auch in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden. Alternativ wurde in Zusammenarbeit mit den Neusser Grundschulleitungen eine Präsentation erstellt, die die wichtigsten Informationen zusammenfasst.

Diese Präsentation finden Sie hier:

Informationen Eltern Vierjährige_März22